Bauangelegenheiten

Anforderung Amtlicher Lageplan zur Bauvorlage

Auf Grundlage der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) ist es notwendig, im Rahmen der Bauvorlage (Bauantrag, Bauvoranfrage [Antrag auf Vorbescheid]) einen geeigneten, beglaubigten, Amtlichen Lageplan zur Bauvorlage mit den Bauplanmappen einzureichen. Dieser wird weiter auch als Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder Katasterauszug zur Bauvorlage bezeichnet.
Bitte beachten Sie: Der Auszug darf bei Einreichung der Bauunterlagen nicht älter als 6 Monate sein.

In der folgenden Maske können Sie diesen bequem online bestellen und am Ende wählen, ob Sie diesen per Post erhalten oder im Rathaus abholen möchten.

Standardmäßig erfolgt die Ausstellung im Maßstab 1:1000 im Format DIN A4. Ein größerer Maßstab wird gewählt, wenn es für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist.

Sie erhalten einen Lageplan, ein Nachbarschaftsverzeichnis und eine zugehörige Legende.

Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Hier können Sie die Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragen.
Baubeginnsanzeige

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Baubeginnsanzeige gem. Art. 68 Abs. 8 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Beginnsanzeige gem. Art. 9 Abs. 4 Satz 2 Bayer. Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)

Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Dies gilt auch für Vorhaben, die unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) fallen und für die Beseitigung baulicher Anlagen (Art. 57 Abs. 5 BayBO).

Der Beginn, bei einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten auch die Fortsetzung der Ausführung einer Abgrabung, ist der Abgrabungsbehörde mindestens eine Woche zuvor mitzuteilen. Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit werden im Assistenten aber nur die bauaufsichtlichen Begrifflichkeiten verwendet.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Anzeige erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto ist erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Bauantrag online

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Bauanträge
  • Änderungsanträge zu Bauanträgen
  • Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Abgrabungsanträge
  • Änderungsanträge zu Abgrabungsanträgen
  • Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Nach dem Absenden gelangen die Anträge direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde oder untere Abgrabungsbehörde. Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren und Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen werden umgehend an die zuständige Gemeinde weitergereicht, soweit die Gemeinde nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, die sonst zu verwendenden Vordrucke für den Bauantrag und die Baubeschreibung werden durch die Angaben im Online-Assistenten ersetzt. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Bauvorlagen bzw. Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Abgesehen von sicherheits- bzw. beweisrelevanten Anlagen müssen die Bauvorlagen nicht unterschrieben oder digital signiert werden.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Bei Bauanträgen muss der Entwurfsverfasser meist über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 ff. Bayer. Bauordnung (BayBO) verfügen. Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent daher nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren. Tritt ein Unternehmen als Entwurfsverfasser auf, hat sich die Person, unter deren Leitung die Bauvorlagen erstellt wurden, mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Handelt es sich um einen Bauantrag, bei dem die Bauvorlagen gem. Art. 61 ff. Bayer. Bauordnung von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt sein müssen, muss diese natürliche Person die bauvorlageberechtigte Person sein. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
Hier können Sie fehlende Angaben und Unterlagen zu online eingereichten Vorgängen online nachreichen.
Teilbaugenehmigung online beantragen

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung gem. Art. 70 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 5 Bayer. Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)

Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit werden im Assistenten nur die bauaufsichtlichen Begrifflichkeiten verwendet.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, etwaige Bauvorlagen bzw. Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren. Tritt ein Unternehmen als Entwurfsverfasser auf, hat sich die Person, unter deren Leitung die Bauvorlagen erstellt wurden, mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Vorbescheid beantragen - Bauvoranfrage

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 4 Bayer. Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

 

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Bauvorhaben - Anzeige der Nutzungsaufnahme

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 Bayer. Bauordnung - BayBO).

Dieser Assistent ermöglicht es, eine solche Anzeige der Nutzungsaufnahme einzureichen.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Anzeige erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto ist erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Bauvorhaben - Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Art. 69 Abs. 2 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf Verlängerung einer Teilbaugenehmigung, Art. 69 Abs. 2 BayBO
  • Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheids, Art. 71 Satz 3 BayBO

Eine Baugenehmigung oder eine Teilbaugenehmigung gilt gem. Art. 69 Abs. 1 BayBO grundsätzlich vier Jahre, ein Vorbescheid gem. Art. 71 Satz 2 BayBO grundsätzlich drei Jahre. Die Fristen können auf Antrag jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

 

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Antrag auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht gem. Art. 63 Abs. 1 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB

Können für ein Bauvorhaben Vorschriften und Festsetzungen nicht eingehalten werden, kann ein Antrag auf Abweichung, Befreiung bzw. Ausnahme gestellt werden. Dies gilt für Befreiungen und Ausnahmen von Festsetzungen eines Bebauungsplans sowie für Abweichungen von den Anforderungen der Bayer. Bauordnung (BayBO) oder der auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften.

Bei Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, ist ein solcher Antrag zusammen mit dem Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen; dies ist auch online unter Verwendung des Assistenten "Bauantrag" möglich.

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben gem. Art. 57 BayBO sind hingegen Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung bzw. Ausnahme zu stellen, wozu dieser Assistent dient. Bei Abweichungen von Bauordnungsrecht, die keine örtliche Bauvorschrift betreffen, gilt dies auch für genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben gem. Art. 58 BayBO.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

 

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Bauvorhaben - Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht begleitend zu einem ebenfalls online eingereichten Vorgang (Bauantrag / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren / Baubeginnsanzeige) die Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs gem. Anlage 2 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) ebenfalls online einzureichen.

Bei folgenden Bauvorhaben muss der Standsicherheitsnachweis nur dann geprüft bzw. bescheinigt werden, wenn dies lt. Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs gem. Anlage 2 der BauVorlV erforderlich ist:
  • Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie oberirdische eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 1.600 m², die nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmt sind.
  • Behälter, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstige bauliche Anlagen mit einer freien Höhe von mehr als 10m, die keine Gebäude sind.

Ergibt die Erklärung des Tragwerksplaners, dass eine Prüfung bzw. Bescheinigung nicht erforderlich ist, ist diese als Bauvorlage (bei Sonderbauten) bzw. als Anlage zur Baubeginnsanzeige (bei Nichtsonderbauten) einzureichen.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

 

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://id.bayernportal.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Sie planen ein verfahrensfreies Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.