Datenschutz

Beschwerde an Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Hohenau
Sie können hier online Fragen oder Beschwerden an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Behörde richten. Anonyme Beschwerden bitten wir auf anderem Wege, z.B. postalisch, einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen

Datenschutz: Antrag Betroffenenrechte nach Art 15ff. DSGVO (Gemeinde Hohenau)

Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Antrag auf Grundlage von Informationsrechten

Allgemeines

Sie können Ihre Rechte auf Informationszugang (z. B. nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz, Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz oder § 2 Verbraucherinformationsgesetz) bei öffentlichen Stellen online geltend machen. Auskunftsbegehren, die sich auf Ihre persönlichen Daten beziehen (vgl. Art. 15 DSGVO), können hier nicht gestellt werden. Hierzu verwenden Sie bitte den Antrag „Datenschutz; Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 ff. DSGVO“.

Welche Gebühren werden erhoben?

Für die Bearbeitung können Kosten anfallen. Die Höhe der Kosten ist einzelfallabhängig und bestimmt sich nach Maßgabe des Kostengesetzes. Sie werden über etwaige Kosten und deren Höhe im Laufe des Verfahrens von der Behörde informiert.
Sie erhalten im Anschluss ein ausgefülltes Dokument im PDF-Format für Ihre Unterlagen.