Einwohnermeldewesen

Bescheinigungen

Einfache Meldebescheinigung

Hier können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen. Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Wunsch stellt das Einwohnermeldeamt für Personen, die in Kempten gemeldet sind, eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Eine erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:

  • Familienname
  • ggf. frühere/n Name/n
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • ggf. Ordensname
  • ggf. Künstlername
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • gegenwärtige Anschrift.

außerdem Angaben zu:

  • Geschlecht
  • Angaben zum gesetzlichen Vertreter
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • frühere Anschrift(en)
  • Einzugs- und Auszugsdatum,
  • Familienstand
  • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner
  • Daten zu minderjährigen Kindern
  • Daten zum Personalausweis
Meldebescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger (kostenfrei)

Diese Meldebescheinigung ist für Rentenversicherungsangelegenheiten gebührenfrei und wird für Personen ausgestellt, die im Zuständigkeitsbereich derzeit gemeldet, verzogen oder verstorben sind.
Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis erforderlich (z. B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers). Den Nachweis können Sie im Online-Antrag hochladen.

Meldeangelegenheiten | Haupt- und Nebenwohnung

Abmeldung einer Nebenwohnung

Hier können Sie Ihre Nebenwohnung abmelden.

Abmeldung ins Ausland

Hier können Sie Ihre Abmeldung ins Ausland durchführen.

Voranmeldung eines Zuzugs mit integriertem Wohnungsgeberformular

Hier können Sie Ihren Zuzug zur Kommune voranmelden.

Voranmeldung Umzug (nur innerhalb der Gemeinde)

Hier können Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Kommune voranmelden

Voranmeldung einer Nebenwohnung

Hier können Sie Ihre Nebenwohnung anmelden.

Voranmeldung Statuswechsel (Nebenwohnung zu Hauptwohnung)

Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.


Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.


Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Hier können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz ausstellen.


Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bundesmeldegesetz

Mitwirkung des Wohungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Vollmacht Wohnsitzänderung

Hier können Sie eine Vollmacht zur Regelung von melderechtlichen Angelegenheiten erteilen.

Meldeauskünfte

Einfache Melderegisterauskunft

Über die "Bürgerauskunft" können Bürger einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift einzelner bestimmter Einwohner) für private Zwecke über das Internet beantragen. Die Auskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z. B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig.

Melderegisterauskunft für Power User (Unternehmen, Anwälte usw.)

Power-User (z. B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien) können einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) nach Abschluss eines Vertrages online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.

Auskunft- und Übermittlungssperren

Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.

In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.

Übermittlungssperre

Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien oder Adressbuchverlage oder Ihr Alters- oder Ehejubiläum übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Übermittlungssperre ins Melderegister eintragen lassen.