Straßen und Verkehr

Sondernutzung nach Straßenrecht (Gemeinde- und Kreisstraßen)

Sie können eine Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen sowie die Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund online beantragen.

Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)

Sie können einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten beim zuständigen Staatlichen Bauamt online einreichen.

Antrag verkehrsrechtliche Anordnung
Sie können hier online einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stellen.

Welche Unterlagen sind bereitzuhalten?

Sie benötigen folgende Unterlagen:
  • Auf den Einzelfall abgestimmter Verkehrszeichenplan
  • Weitere im Einzelfall wichtige Unterlagen wie Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen etc.

Welche Gebühren werden erhoben?

Anordnung zur Beschilderung 10,20 € bis 767,00 €

Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein
Mit dem Online-Dienst "Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein" kann der Nutzer den Umtausch seines alten Papierführerscheins (BRD, DDR oder Saarland) in einen EU-Kartenführerschein beantragen.
Ersterteilung allgemeine Fahrerlaubnis
Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Ersterteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis beantragen.

Mit diesem Online-Dienst können folgende Fahrerlaubnisklassen beantragt werden:

  • Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse B)
  • Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen mit Anhänger (Klasse BE)
  • Kleinkrafträder (Klasse AM)
  • Leichtkrafträder (Klasse A1)
  • Krafträder bis 35KW und 0,2KW je Kilogramm (Klasse A2)
  • Krafträder (Klasse A)
  • Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25 bzw. 40 km/h (Klasse L)
  • Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 bzw. 60 km/h (Klasse T)
  • Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen (Klasse C1)
  • Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen mit Anhänger (Klasse C1E)
  • Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen (Klasse C)
  • Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen mit Anhänger (Klasse CE)
  • Omnibusse bis 16 Plätze (Klasse D1)
  • Omnibusse bis 16 Plätze mit Anhänger über 750 kg (Klasse D1E)
  • Omnibusse über 16 Plätze (Klasse D)
  • Omnibusse über 16 Plätze mit Anhänger über 750 kg (Klasse DE)

Falls Sie unter 16 Jahren alt sind und die Klassen AM oder L beantragen möchten, verwenden Sie bitte den entsprechenden Papierantrag Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Falls Sie die Klasse B bzw. BE als Begleitetes Fahren ab 17 beantragen möchten, verwenden Sie bitte den speziell dafür vorgesehenen Online-Dienst oder den entsprechenden Papierantrag Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Falls Sie bereits einen Führerschein besitzen und diesen um weitere Fahrerlaubnisklassen erweitern möchten, verwenden Sie bitte den Online-Dienst zur Erweiterung einer allgemeinen Fahrerlaubnis oder den entsprechenden Papierantrag Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Für die Nutzung des Dienstes ist die Anmeldung mit einem Personalausweis mit eID oder einem ELSTER- bzw. AUTHEGA-Zertifikat notwendig.

Die Nutzung des Dienstes ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich.

Sobald die eID auch in Personalausweisen von Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren zur Verfügung steht (vrsl. ab 01.11.2024), kann auch diese Altersgruppe mit diesem Online-Dienst die Klassen AM oder L beantragen.