Auskünfte und Bescheinigungen

Führungszeugnis beantragen
  • Sie informieren sich über den Datenschutz.
  • Sie geben Ihre Daten ein.
  • Sie müssen ein Führungszeugnis persönlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
  • Sie kontrollieren Ihre Daten.
  • Sie bezahlen online 13,00 Euro. Bitte halten Sie Ihre Kontodaten bereit.
  • Sie drucken den Vorgang für Ihre Unterlagen aus.
  • Ihre Daten werden übersandt.
  • Das Führungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

*Erweiterte Führungszeugnisse und Führungszeugnisse zur Vorlage bei Behörden müssen im Rathaus beantragt werden

Einfache Melderegisterauskunft

Sie möchten über eine andere Person eine Einfache Melderegisterauskunft einholen. Dies können Sie hier veranlassen.

Eine Einfache Melderegisterauskunft ist allerdings kostenpflichtig. Sie müssen deshalb Ihre Zustimmung zu einem elektronischen Bezahlverfahren geben. Die dabei angegebenen Daten dienen nur der Übergabe an ein beteiligtes Paymentverfahren. Eine Speicherung in der Gemeinde Hohenau erfolgt nicht.

Folgen Sie den Schritten im Onlineverfahren. Die Melderegisterauskunft erhalten Sie sofort und online.

Gewerbezentralregisterauskunft

Sie haben hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen.

Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist immer nur für die beantragende Person selbst möglich. Der Versand des Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt immer an die Haupt- oder alleinige Wohnung des Beantragenden.

Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden beziehungsweise Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Einfache Meldebescheinigung

Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Geburtsdatum
  5. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.

Erweiterte Meldebescheinigung

Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich auf Antrag wählbar

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.