Passwesen

Reisedokumente für Kinder beantragen

Beantragung eines Reisedokumentes für Ihr Kind

Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln.

Mögliche Dokumentenarten sind:

  • Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr verlängerbar)
    Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)
  • Deutscher Reisepass - ePass (6 Jahre gültig)
    Kosten: 37,50 Euro
  • Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig)
    Kosten: 26,00 Euro
  • Personalausweis (6 Jahre gültig)
    Kosten: 22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
    Kosten: 10,00 Euro

Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.

Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses ca. 4 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber.
Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personlausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar.

Pass- / Personalausweis Statusabfrage

Abfrage des Lieferstatus von Personalausweisen und Reisepässen nach Eingabe der Seriennummer.

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Reisedokumente für Kinder beantragen

Online-Ausweis - PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Sie können können kostenlos Ihre PIN zurücksetzen oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren.

Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reiespass

Allgemeine Informationen

Mit diesem Vorgang können Sie eine Person zur Abholung Ihrer Dokumente bevollmächtigen.

Meldewesen - Umzug / Zuzug

Voranmeldung Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.

Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Möglich ist dies für die Fälle, in der sich der Status der Wohnung nicht ändert und Sie eine neue Wohnung in der gleichen Gemeinde beziehen.

Voranmeldung Zuzug aus anderer Gemeinde

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im Einwohnermeldeamt  erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehenden Familienmitglieder mit.

Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung haben.

Anmeldung einer Nebenwohnung

Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Abmeldung einer Nebenwohnung

Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.

Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Statuswechsel - Hauptwohnung | Nebenwohnung

Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.

Abmeldung ins Ausland

Sie können hier online Ihre Wohnung abmelden wenn Sie ins Ausland verziehen.

Eine Abmeldung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Auskunftssperre beantragen

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.

In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.

Übermittlungssperre beantragen

Ablauf:

  • Sie informieren sich über den Datenschutz.
  • Sie geben Ihre Daten ein.
  • Sie kontrollieren Ihre Daten.
  • Sie drucken den Vorgang für Ihre Unterlagen aus.
  • Ihre Daten werden übersandt.
  • Die gewünschten Übermittlungssperren werden in das Melderegister eingetragen.
Wohnungsgeberbestätigung nach §19 Bundesmeldegesetz

Allgemeine Informationen

Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 Bundesmeldegesetz

Mitwirkung des Wohungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Vollmacht Wohnsitzänderung - Anmeldung | Abmeldung | Ummeldung

Allgemeine Informationen

Mit diesem Onlinedienst können Sie eine Person zur Änderung Ihres Wohnsitzes bevollmächtigen.