Finanzen und Steuern

Erteilung eines SEPA Lastschriftmandat

Hier können Sie die Gemeinde Hohenau ermächtigen, wiederkehrende Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

*Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Achtung!

SEPA Lastschriftmandat nur mit Unterschrift im Original oder
online mit *qualifizierter elektronischer Signatur gültig!

Bitte nutzen Sie die BayernID mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweis, Ihrem Elsterzertifikat oder einem Autega-Zertifikat für eine einfache Onlineabgabe!
Weitere Informationen zur BayernID finden Sie hier: Infoseite BayernID

Alternativ:
Bittte Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an folgende Adresse senden:

Gemeinde Hohenau
Dorfplatz 22
94545 Hohenau

Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer)

Mit diesem Onlineservice können Hundehalter Ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung anmelden.
Laut Hundesteuersatzung (HStS) unterliegt das halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Weitere Informationen finden Sie hier, in der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer.

Abmeldung eines Hundes (Hundesteuer)

Mit diesem Onlineservice können Hundehalter Ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung abmelden.
Abmeldegründe sind beispielweise Umzug, Abgabe oder Tod des Tieres.

Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages

In der Gemeinde Hohenau wird von allen selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben. Dies bedeutet, dass jeder, der Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt, herangezogen werden kann. Dies ist nicht auf Gewerbetreibende beschränkt, sondern umfasst auch Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Selbstständige sowie Vermieter von gewerblich genutzten Immobilien.

Durch den Fremdenverkehrsbeitrag sollen alle Vorteilsnehmer an den Unkosten für die Fremdenverkehrsförderung beteiligt werden. Der Gesetzgeber hat die Höhe des gesamten Fremdenverkehrsbeitragsaufkommens mit der Höhe der gesamten Unkosten für die Förderung des Fremdenverkehrs gedeckelt. Ein Überschuss zur Deckung anderer Ausgaben
der Gemeinde ist somit ausgeschlossen.
Nach der Abgabenordnung hat das Steueramt der Gemeinde Hohenau im Beitragsverfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Finanzamt im Besteuerungsverfahren. Das Steuergeheimnis ist ein hohes Gut und wird auf jeden Fall beachtet!

Bescheid-Widerspruch

Mit diesem Onlinedienst können Sie Widerspruch gegen einen von der Gemeinde Hohenau erlassenen Bescheid einlegen.