Bauen

Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage

Auf Grundlage der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) ist es notwendig, im Rahmen der Bauvorlage (Bauantrag, Bauvoranfrage [Antrag auf Vorbescheid]) einen geeigneten, beglaubigten, Amtlichen Lageplan zur Bauvorlage mit den Bauplanmappen einzureichen. Dieser wird weiter auch als Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder Katasterauszug zur Bauvorlage bezeichnet.
Bitte beachten Sie: Der Auszug darf bei Einreichung der Bauunterlagen nicht älter als 6 Monate sein.

In der folgenden Maske können Sie diesen bequem online bestellen und am Ende wählen, ob Sie diesen per Post erhalten oder im Rathaus abholen möchten.

Standardmäßig erfolgt die Ausstellung im Maßstab 1:1000 im Format DIN A4. Ein größerer Maßstab wird gewählt, wenn es für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist.

Sie erhalten einen Lageplan, ein Nachbarschaftsverzeichnis und eine zugehörige Legende.

Bauantrag online (Landratsamt Freyung-Grafenau)

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Bauanträge
  • Änderungsanträge zu Bauanträgen
  • Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Abgrabungsanträge
  • Änderungsanträge zu Abgrabungsanträgen
  • Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Nach dem Absenden gelangen die Anträge direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde oder untere Abgrabungsbehörde. Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren und Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen werden umgehend an die zuständige Gemeinde weitergereicht, soweit die Gemeinde nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, die sonst zu verwendenden Vordrucke für den Bauantrag und die Baubeschreibung werden durch die Angaben im Online-Assistenten ersetzt. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Bauvorlagen bzw. Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Abgesehen von sicherheits- bzw. beweisrelevanten Anlagen müssen die Bauvorlagen nicht unterschrieben oder digital signiert werden.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Bei Bauanträgen muss der Entwurfsverfasser meist über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayer. Bauordnung (BayBO) verfügen. Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent daher nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren. Tritt ein Unternehmen als Entwurfsverfasser auf, hat sich die Person, unter deren Leitung die Bauvorlagen erstellt wurden, mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Handelt es sich um einen Bauantrag, bei dem die Bauvorlagen gem. Art. 61 Bayer. Bauordnung von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt sein müssen, muss diese natürliche Person die bauvorlageberechtigte Person sein. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:

Bauherr, Entwurfsverfasser, Fachplaner, Prüfsachverständiger für Brandschutz, Prüfsachverständiger für Standsicherheit, Tragwerksplaner.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Unterbrechen“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit dem Bauherrn einzureichen. Es ermöglicht Ihnen als bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen.
 
Starten Sie nun den Vorgang über die untenstehende Schaltfläche. Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen (Landratsamt Freyung-Grafenau)

Hier können Sie fehlende Angaben und Unterlagen zu online eingereichten Vorgängen online nachreichen.

Baubeginn online anzeigen (Landratsamt Freyung-Grafenau)

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Baubeginnsanzeige gem. Art. 68 Abs. 8 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Beginnsanzeige gem. Art. 9 Abs. 4 Satz 2 Bayer. Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Dies gilt auch für Vorhaben, die unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) fallen und für die Beseitigung baulicher Anlagen (Art. 57 Abs. 5 BayBO).

Der Beginn, bei einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten auch die Fortsetzung der Ausführung einer Abgrabung, ist der Abgrabungsbehörde mindestens eine Woche zuvor mitzuteilen. Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit werden im Assistenten aber nur die bauaufsichtlichen Begrifflichkeiten verwendet.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Anzeige erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto ist erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:

Bauherr, Prüfsachverständiger für Brandschutz, Prüfsachverständiger für Standsicherheit, Tragwerksplaner.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Unterbrechen“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Personen einzureichen.
 
Starten Sie nun den Vorgans. Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen (Landratsamt Freyung-Grafenau)

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Antrag auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht gem. Art. 63 Abs. 1 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Antrag auf isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 31 Abs. 2 BauGB
Können für ein Bauvorhaben Vorschriften und Festsetzungen nicht eingehalten werden, kann ein Antrag auf Abweichung, Befreiung bzw. Ausnahme gestellt werden. Dies gilt für Befreiungen und Ausnahmen von Festsetzungen eines Bebauungsplans sowie für Abweichungen von den Anforderungen der Bayer. Bauordnung (BayBO) oder der auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften.

Bei Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, ist ein solcher Antrag zusammen mit dem Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen; dies ist auch online unter Verwendung des Assistenten "Bauantrag" möglich.

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben gem. Art. 57 BayBO sind hingegen Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung bzw. Ausnahme zu stellen, wozu dieser Assistent dient. Bei Abweichungen von Bauordnungsrecht, die keine örtliche Bauvorschrift betreffen, gilt dies auch für genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben gem. Art. 58 BayBO.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Nach dem Absenden gelangen die Anträge direkt an das entsprechende Landratsamt. Anträge auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften, isolierte Befreiung vom Bebauungsplan und Anträge auf isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan werden von dort unverzüglich an die zuständige Gemeinde weitergeleitet. Anträge auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht verbleiben hingegen beim Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde und werden dort bearbeitet.

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto ist erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher wird der in der BayBO eingeführte Begriff Bauherr im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Unterbrechen“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Personen einzureichen.

Starten Sie nun den Vorgang. Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen (Landratsamt Freyung-Grafenau)

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht begleitend zu einem ebenfalls online eingereichten Vorgang (Bauantrag / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren / Baubeginnsanzeige) die Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs gem. Anlage 2 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) ebenfalls online einzureichen.

Bei folgenden Bauvorhaben muss der Standsicherheitsnachweis nur dann geprüft bzw. bescheinigt werden, wenn dies lt. Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs gem. Anlage 2 der BauVorlV erforderlich ist:
  • Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie oberirdische eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 1.600 m², die nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmt sind.
  • Behälter, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstige bauliche Anlagen mit einer freien Höhe von mehr als 10m, die keine Gebäude sind.
Ergibt die Erklärung des Tragwerksplaners, dass eine Prüfung bzw. Bescheinigung nicht erforderlich ist, ist diese als Bauvorlage (bei Sonderbauten) bzw. als Anlage zur Baubeginnsanzeige (bei Nichtsonderbauten) einzureichen.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Erklärung erfolgt vollständig online, die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich. Um die Erklärung dem ebenfalls online eingereichten Hauptvorgang (Bauantrag / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren / Baubeginnsanzeige) zuordnen zu können, ist die Angabe der Vorgangsnummer erforderlich, die dem Einreichenden bei Abgabe des Hauptvorgangs mitgeteilt wurde.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent richtet sich an den Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person, also den Tragwerksplaner, übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden die in der BayBO eingeführten Begriffe Bauherr und Tragwerksplaner im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet.

Starten Sie nun den Vorgang. Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Nutzungsaufnahme online anzeigen (Landratsamt Freyung-Grafenau)

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 Bayer. Bauordnung - BayBO).
 
Dieser Assistent ermöglicht es, eine solche Anzeige der Nutzungsaufnahme einzureichen.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Anzeige erfolgt vollständig online, etwaige Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Der Assistent kann vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden, eine Authentifizierung der Person mittels Nutzerkonto ist erforderlich.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden folgende, in der BayBO eingeführte Begriffe im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet:

Bauherr, Prüfsachverständiger für Brandschutz, Prüfsachverständiger für Standsicherheit.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Unterbrechen“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Personen einzureichen.

Starten Sie jetzt den Vorgang. Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Teilbaugenehmigung online beantragen (Landratsamt Freyung-Grafenau)

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung gem. Art. 70 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 5 Bayer. Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit werden im Assistenten nur die bauaufsichtlichen Begrifflichkeiten verwendet.

Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, etwaige Bauvorlagen bzw. Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren. Tritt ein Unternehmen als Entwurfsverfasser auf, hat sich die Person, unter deren Leitung die Bauvorlagen erstellt wurden, mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Digitalen Bauantrags eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden die in der BayBO eingeführte Begriffe Bauherr und Entwurfsverfasser im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Unterbrechen“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit dem Bauherrn einzureichen. Es ermöglicht Ihnen als Entwurfsverfasser auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen.

Starten Sie nun den Vorgang. Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Vorbescheid online beantragen (Landratsamt Freyung-Grafenau)

Was ermöglicht dieser Online-Assistent?

Dieser Assistent ermöglicht die Einreichung folgender Vorgänge:
  • Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 Bayer. Bauordnung (BayBO)
  • Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 4 Bayer. Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
Bitte beachten Sie die folgenden, wichtigen Hinweise. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Antragstellung erfolgt vollständig online, Anlagen werden am Ende des Erfassungsprozesses als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.

Wer kann diesen Online-Assistenten nutzen?

Soweit keine Personenidentität besteht, richtet sich der Assistent nicht an den Bauherrn, sondern an den Entwurfsverfasser des Antrags bzw. der Vorlagen. Dieser hat sich mittels Nutzerkonto zu authentifizieren.

Welche Nutzerkonten können verwendet werden?

Folgende Nutzerkonten können zur Authentifizierung verwendet werden:
  • BayernID: Informationen zum Bürgerkonto des Freistaats Bayern sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten eine BayernID (lediglich) mit Benutzername und Passwort nicht genügt. Es muss eine Authentifizierung erfolgen, z.B. mittels persönlichem ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion.
  • Mein Unternehmenskonto: Informationen zum Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://mein-unternehmenskonto.de. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung dieses Assistenten neben Informationen zur Organisation zwingend auch verifizierte Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden müssen. Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden.

Warum ist die Sprache im Online-Assistenten nicht durchgehend geschlechtersensibel?

Die letzte Neubekanntmachung der BayBO fand im Jahr 2007 statt, zu dieser Zeit war geschlechtersensible Sprache in Gesetzen nicht üblich. Daher werden die in der BayBO eingeführte Begriffe Bauherr und Entwurfsverfasser im Assistenten nur in der dem Gesetz entsprechenden, männlichen Form verwendet.

Wann und wie kann der Ausfüllprozess unterbrochen und fortgesetzt werden?

Der Vorgang kann jederzeit zwischengespeichert werden, um bereits gemachte Angaben zu sichern oder den Ausfüllprozess zu unterbrechen. Klicken Sie dazu auf die auf jeder Seite verfügbare Schaltfläche „Unterbrechen“ und speichern Sie die html-Datei auf Ihrer Festplatte. Um den Vorgang wieder fortzusetzen, öffnen Sie die gespeicherte html-Datei mit einem Doppelklick oder klicken Sie auf der Startseite auf „Datei zum Hochladen auswählen“ und laden Sie die html-Datei hoch.

Auf der letzten Seite des Online-Assistenten können Sie sowohl zwischenspeichern als auch (vor der verbindlichen Einreichung des Vorgangs) eine PDF-Datei herunterladen, in der alle gemachten Angaben zusammengefasst sind. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise, den Vorgang erst nach entsprechender Rücksprache mit weiteren Personen einzureichen. Es ermöglicht Ihnen als Entwurfsverfasser auch, zunächst einen Mitarbeiter mit dem Vorausfüllen des Antrags zu betrauen und ihn dann unter eigener Authentifizierung fortzusetzen und einzureichen.

Strarten Sie nun den Vorgang. Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

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Verkehr

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Allgemeines

Sie können hier online einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stellen.

Welche Unterlagen sind bereitzuhalten?

Sie benötigen folgende Unterlagen:
  • Auf den Einzelfall abgestimmter Verkehrszeichenplan
  • Weitere im Einzelfall wichtige Unterlagen wie Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen etc.
Welche Gebühren werden erhoben?Anordnung zur Beschilderung 10,20 € bis 767,00 €

Füllen Sie das Formular online Schritt für Schritt aus.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

Sondernutzung nach Straßenrecht (kommunaler Bereich)
Dieser Assistent ermöglicht es, einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis einzureichen.
Der Antrag gelangt an die abonnierende Kommune und wird dort entsprechend weiterbearbeitet. In bestimmten Fällen einer Sondernutzung erhalten Sie einen näheren Hinweis z. B. zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
Die Antragstellung erfolgt abhängig von der Art der Sondernutzung vollständig online. Ggf. müssen Anlagen als Dateien im PDF-Format hochgeladen werden.

Bitte füllen Sie das Formular Schritt für Schritt online aus.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

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